Logo
Kontakt


Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Geltung
Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen sind verbindlicher Bestandteil für alle Rechtsbeziehungen aus Verkauf und Lieferungen an den Kunden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers sind auch dann unverbindlich, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Vertragsabschluß
Alle Angebote und Angaben sind freibleibend. Aufträge und Vereinbarungen werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung oder durch Lieferung im Rahmen dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingen verbindlich. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für die Abwandlung dieses Schriftformerfordernisses.

3. Lieferung und Zahlungsbedingungen
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und auf Gefahr des Käufers. Die Portokosten betragen inkl. Mwst. 6,– EUR. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Die genannten Lieferbedingungen gelten ausschließlich innerhalb Deutschlands.

4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unser Eigentum. Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt in Höhe der noch offenstehenden Rechnungen aus unseren Lieferungen an uns abgetreten. Wiederverkäufern ist die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, solange sie nicht mit Zahlungen in Verzug sind, gestattet. Die Vorbehaltsware darf aber weder zur Sicherung übereignet noch an Dritte verpfändet werden. Die Pfändung durch Dritte ist umgehend mitzuteilen.

5. Gewährleistung
Bei Vorliegen von Mängeln - bei Geschäften mit Kaufleuten auch bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften - leisten wir wie folgt Gewähr: Für mit Mängeln behaftete Ware wird Ersatz geliefert. Verzögert sich die Ersatzlieferung in unzumutbarer Weise, wird sie unmöglich oder schlägt sie fehl, kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages beanspruchen.

6. Schadenersatz
Schadenersatzansprüche wegen Verzuges oder Unmöglichkeit sind bei Geschäften mit Kaufleuten dann ausgeschlossen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der leitenden Angestellten und des Inhabers nicht vorliegen, bei Geschäften mit Nichtkaufleuten beschränkt auf den nachgewiesenen Schaden, höchstens jedoch auf 10 % des Rechnungswertes unserer Ware, hinsichtlich derer Verzug oder Unmöglichkeit vorliegt, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen nicht vorliegen. Weitere Schadenersatzansprüche jeglicher Art, insbesondere wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung werden dann ausgeschlossen, wenn bei Geschäften mit Kaufleuten grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der leitenden Angestellten und des Inhabers selbst bei Geschäften mit Nichtkaufleuten Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch sonstiger Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen nicht vorliegen.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Kempen. Gerichtsstand für beide Teile ist Kempen. Amtsgericht Krefeld 9234


Zurück
Willkommen zurück!

eMail-Adresse:

Passwort:



Passwort vergessen?
 
Parse Time: 0.070s